Unbefristete Mitarbeiterstelle (m/w/d) im Büroservice des Finanzamts Düsseldorf-Altstadt

Finanzamt Düsseldorf-Altstadt
Düsseldorf

Im Finanzamt Düsseldorf-Altstadt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Mitarbeitendenstelle (m/w /d) im Bereich Büroservice in Vollzeit zu besetzen. Die Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden und 50 Minuten. Ein geringerer Teilzeitanteil ist ggf. möglich.

 

 

Die Aufgaben des Büroservices im Finanzamt sind vielseitig. Durch Ihre Arbeit helfen Sie dabei, einen reibungslosen Ablauf aller anstehenden Aufgaben im Arbeitsalltag des Finanzamtes zu gewährleisten.

In der ausgeschriebenen Position unterstützen Sie als flexible Kraft verschiedene Bereiche des Büroservices und arbeiten eng mit den dort eingesetzten Kolleginnen und Kollegen zusammen.

Ein besonderer Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der Unterstützung der Hauslogistik sowie der Altaktenverwaltung. Daneben wirken Sie bei Bedarf in weiteren Aufgabenbereichen des Büroservices mit.

 

 

Tätigkeitsprofil

Die Tätigkeit umfasst insbesondere folgende Aufgabenbereiche:

 

Schwerpunkt: Hauslogistik und Altaktenverwaltung

  • Unterstützung und Vertretung bei hausinternen Umzügen und Umräumarbeiten
  • Transport und Bereitstellung von Möbeln, Materialien und Geräten
  • Mithilfe bei Besorgungsfahrten (Dienstfahrzeug)
  • Unterstützung bei der Verwaltung von Altakten (Einlagerung, Ausgabe und Aussonderung von Akten)

 

 

Schwerpunkt: Übernahme der Aufgabe der „Elektrotechnisch unterwiesenen Person“ (EUP)

  • Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustands der zur Verfügung gestellten ortsveränderlichen elektrischen Anlagen (z.B. Schreibtischlampen, Kaffeemaschinen, Teekocher) unter Verwendung eines Prüfgerätes (Hinweis: Im Rahmen einer eintägigen Schulung durch eine verantwortliche Elektrofachkraft (externer Dienstleister) wird der EUP das erforderliche theoretische und praktische Wissen vermittelt)
  • Schriftliche Dokumentation der Prüfergebnisse auf dem Erfassungs- und Prüfungsbogen

 

Unterstützende Tätigkeiten in der Poststelle

  • Mitarbeit bei der Annahme und Verteilung eingehender Postsendungen (Öffnen, Kennzeichnen, Zuordnen, Verteilen und Weiterleiten der eingehenden Dokumente. Hierzu gehört auch das Tragen von schweren Postbehältern.)
  • Annahme von Warenlieferungen jeder Art, Kontrolle, Verteilung, Einlagerung sowie Aufstellung jeglicher Art, z. B. Möbel, Papier, Material, Hardware
  • Vorbereitung von Poststücken für die Weiterverarbeitung (z. B. Vorsortieren, einfache Scanvorbereitung)
  • Unterstützung beim Scannen von Eingangspost
  • Vorbereitung der Ausgangspost für Versanddienstleister

 

 

Unterstützung im Bürgerservice (bei Bedarf)

  • Mitwirkung bei der Steuerung des Besucherverkehrs
  • Erteilung einfacher Auskünfte
  • Ausgabe von Formularen

 

 

Weitere unterstützende Tätigkeiten

  • Mithilfe bei der Materialverwaltung
  • Allgemeine Unterstützungsaufgaben im Büroservice je nach Bedarf
  • Aufgaben auf Einzelzuweisung der Geschäftsstelle

 

 

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Eine flexible Mitarbeit in verschiedenen Aufgabenbereichen des Büroservices wird vorausgesetzt.

Es ist zu beachten, dass der überwiegende Teil der Aufgaben grundlegende PC-Kenntnisse erfordert. Bewerbende müssen in der Lage sein, das gesamte oben beschriebene Spektrum abzudecken und zwischen den einzelnen Tätigkeitsbereichen – ggf. auch arbeitstäglich – zu wechseln.

 

 

Anforderungsprofil

Sie sollten folgende allgemeine Anforderungen uneingeschränkt erfüllen:

  • Nach Möglichkeit eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • Organisatorische Fähigkeiten
  • Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft gegenüber Bürgerinnen und Bürgern sowie Kolleginnen und Kollegen
  • Kommunikationsfähigkeit (inkl. fließender deutscher Sprachkenntnisse in Wort und Schrift)
  • Ausgeprägte Dienstleistungs- und Lernbereitschaft
  • Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative, Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit
  • Flexibilität (auch hinsichtlich der Arbeitszeit innerhalb des Arbeitszeitrahmens von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr)
  • Sicherer Umgang mit Softwareanwendungen und Office-Produkten (Outlook, Word, Excel etc.)
  • Schnelle Auffassungsgabe
  • Flexibilität im spontanen Wechsel zwischen den verschiedenen Arbeitsbereichen
  • Führerschein Klasse B (Pkw bis 3,5 t)

 

 

 

Besonders wichtig:

Physische Belastbarkeit mit hinreichendem Seh- und Hörvermögen, insbesondere ausgeprägte körperliche Belastbarkeit für regelmäßig anfallende Tätigkeiten, die trotz vorhandener Hilfsmittel nur eigenhändig ausgeführt werden können (Kurzzeitiges Heben und Tragen von Gegenständen und Akten z. T. zwischen 15 - 25 kg, Treppen und Leitersteigen in der Höhe, Arbeiten über Kopf, Knien, Bücken, Staubverträglichkeit)

 

Das Entgelt richtet sich nach der Entgeltgruppe 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Arbeiten sind bei eingeschränkter flexibler Arbeitszeit arbeitstäglich überwiegend in der Zeit zwischen 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr zu leisten. Daneben können auch abweichende Einsatzzeiten erforderlich werden (z.B. im Rahmen des Bürgerservice donnerstags von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr).

Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbung bis zum 10.04.2026 ausschließlich online unter Nutzung desfolgenden Links:

 

 

 

 

Für Rückfragen oder nähere Auskünfte stehen Ihnen im Finanzamt Düsseldorf-Altstadt Herr Gassner (0211 / 4974 - 2037) und Frau Kantelberg (0211 / 4974 - 2011) gerne zur Verfügung.

Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen in eingescannter Form bzw. als Datei bei:

Tabellarischer Lebenslauf (lückenlos)
Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen
Arbeitszeugnisse
Nachweis über ggf. vorliegende Schwerbehinderungen

Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den oben genannten Link eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können.

Die Bewerber/innen erklären sich mit der Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen einverstanden und stimmen der vorübergehenden Speicherung ihrer Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens zu.

Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.

Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.

 

Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren

Dem Finanzamt Düsseldorf-Altstadt ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten.


Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:

Finanzamt Düsseldorf-Altstadt
Oberrather Str. 2-4
40472 Düsseldorf
Tel: 0211/4974 0
E-Mail: [email protected]
Internet:

 

Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts Düsseldorf-Altstadt erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:

 

Datenschutzbeauftragter des Finanzamts Düsseldorf-Altstadt
Oberrather Str. 2-4
40472 Düsseldorf
E-Mail: [email protected]

Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung.

Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buschstabe a, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Absatz 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9 Absatz 2 Buschstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Absatz 3 Satz 1 DSG NRW.

Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Finanzamt Düsseldorf-Altstadt (und - falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen) Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen.

Die Daten aller Bewerberinnen und Bewerber werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt.

Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet.

Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte.

Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO.

Recht auf Auskunft: Artikel 15 DSGVO
Recht auf Berichtigung: Artikel 16 DSGVO
Recht auf Löschung: Artikel 17 DSGVO
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Artikel 18 DSGVO
Recht auf Widerspruch: Artikel 21 DSGVO
Recht auf Beschwerde: Artikel 77 DSGVO

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter 

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