Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger (m/w/d) für die Erhebungsstellen in der Finanzverwaltung NRW
Wir suchen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte, Verwaltungsfachangestellte und Bankkaufleute mit 3-jähriger Berufserfahrung
für den Fachbereich Erhebungsstelle
für folgende Finanzämter:
Aachen-Kreis, Aachen-Stadt, Bergheim, Bergisch Gladbach, Bielefeld-Innenstadt, Borken, Brilon, Detmold, Dortmund-Ost, Dortmund-Unna, Dortmund-West, Duisburg-West, Düsseldorf-Altstadt, Düsseldorf-Mitte, Düsseldorf-Süd, Essen-Süd, Geldern, Herford, Jülich, Kleve, Lemgo, Lippstadt, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Münster-Außenstadt, Münster-Innenstadt, Neuss, Wuppertal-Elberfeld
Dann werden Sie Teil der Finanzverwaltung NRW!
Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Steuern gerecht erhoben werden -professionell, verantwortungsvoll und bürgernah. Ihre Aufgaben
Kernaufgabe der 120 Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere:
- Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden
- Verbuchung und Überwachung von Zahlungseingängen
- Bearbeitung besonderer Auszahlungsvorgänge
- Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen
- Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen
Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Im ersten halben Jahr der Einarbeitungsphase wechseln sich die theoretischen Lehrgänge sowohl in einer Fortbildungseinrichtung der Finanzverwaltung als auch im Homeoffice, mit der praktischen Einarbeitung im Finanzamt ab. Nach erfolgreichem Abschluss der Lernstandskontrolle, wird im zweiten halben Jahr das erlernte Wissen in der praktischen Einarbeitungszeit im Finanzamt weiter vertieft. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.
Ihr Profil:Sie verfügen über:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung als
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (m/w/d) mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren,
Steuerfachangestellte/r (m/w/d),
Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d),
Bankkaufleute (m/w/d)
einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren
Darüber hinaus bringen Sie idealerweise mit:
- Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln
- Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete
- Organisationsfähigkeit und Belastbarkeit
- eine selbständige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise
- Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität
- Konfliktfähigkeit und Kommunikationsstärke
- schnelle Auffassungsgabe
- Teamfähigkeit
Außerdem erforderlich:
- Deutschkenntnisse auf C1-Niveau (GER), da die Tätigkeit den sicheren Umgang mit komplexen Fachtexten, das Verfassen rechtssicherer Schriftstücke sowie die präzise Kommunikation mit internen und externen Stellen erfordert.
- sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)
Ihre Vorteile bei uns
- ein sicherer Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst und Vergütung nach TV-L
- eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team
- umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit
- Kostenlose Unterbringung und Verpflegung während der mehrwöchigen Schulungsmaßnahmen in der Fortbildungseinrichtung (ggf. Kinderbetreuung für nicht-schulpflichtige Kinder)
- strukturierte und fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt
- familienfreundliche und flexible Arbeitszeiten
- Möglichkeit der mobilen Arbeit (FlexworX)
Vergütung
Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet.
Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten. Ihre Bewerbung
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 25.05.2026 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links: Bitte laden Sie ein zusammengefasstes PDF-Dokument mit folgenden Unterlagen hoch:
- Anschreiben (Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren)
- tabellarischer Lebenslauf (lückenlos)
- Kopien der Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten (Ausbildungs-) Prüfungen/Fortbildungen
- Arbeitszeugnisse
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen.
Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den Link eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.
Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können.
Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen wir Ihnen unter derTel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Do von 8 bis 15 Uhr und Fr bis 13 Uhr) gerne zur Verfügung Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren
Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die
Oberfinanzdirektion Nordrhein-WestfalenAlbersloher Weg 25048155 MünsterTel.: 0251/934-0E-Mail: [email protected] ://
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalenc/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-WestfalenAlbersloher Weg 25048155 MünsterE-Mail: [email protected]
Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung.
Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW.
Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordr
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